Instrumentalunterricht für Menschen mit Behinderungen

Die Musikschule ist der geeignete und zuständige Ort auch für eine gezielte Musikausbildung von Menschen mit Behinderung.

Behinderte wie nichtbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf musische Förderung und Bildung. Sie sind – in individuell unterschiedlicher Ausprägung – fähig, Musik zu erleben, zu hören und selbst auszuüben.

Kooperationen für Schüler mit Behinderungen und nichtbehinderte Schüler

Einen besonders hohen Stellenwert hat das gefühlsmäßige Musikerleben im Zusammenspiel. Die Musikstücke werden so arrangiert, dass behinderte und nichtbehinderte Schüler zusammen spielen können. Jedes Kind bekommt eine Aufgabe, die es seinen Fähigkeiten entsprechend bewältigen kann. Im Zusammenspiel werden Aufmerksamkeit, Konzentration und das so wichtige gegenseitige Zuhören geübt. Schließlich haben alle teil am musikalischen Endergebnis.

Neben den Erfolgserlebnissen, die sich dabei einstellen, hat das gemeinsame Musizieren auch eine entspannende und befreiende Wirkung auf die Kinder (Aggressionen werden abgebaut, Selbstbewusstsein wird aufgebaut).

Idealerweise leiten Musikschullehrer und Sonderschullehrer gemeinsam die Gruppe. So können sich sonderpädagogische und instrumentalpädagogische Kompetenzen optimal ergänzen.

Musikschule der Stadt Rottweil


Hochmaiengasse 16
78628 Rottweil
Tel.:      0741 494-420
E-Mail: musikschule@rottweil.de

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